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   BFH, 19.04.1972 - I R 15/70   

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https://dejure.org/1972,511
BFH, 19.04.1972 - I R 15/70 (https://dejure.org/1972,511)
BFH, Entscheidung vom 19.04.1972 - I R 15/70 (https://dejure.org/1972,511)
BFH, Entscheidung vom 19. April 1972 - I R 15/70 (https://dejure.org/1972,511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsaufspaltung - Alleininhaber des Besitzunternehmens - Betriebsgesellschaft - Minderheitsrechten der Mitgesellschafter - Wirtschaftliche Zwänge die Durchsetzbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 50; GmbHG § 61 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 495
  • DB 1972, 1465
  • BStBl II 1972, 634
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.07.1970 - IV R 16/69

    Erfindung - Betriebsaufspaltung der Betriebs-GmbH - Verwertung durch fremden

    Auszug aus BFH, 19.04.1972 - I R 15/70
    Auf das Urteil des BFH IV R 16/69 vom 9. Juli 1970 (BFH 99, 533, BStBl II 1970, 722) werde Bezug genommen.
  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 19.04.1972 - I R 15/70
    Der BFH habe in seinem Beschluß Gr. S. 2/71 vom 8. November 1971 (BFH 103, 440, BStBl II 1972, 63) gefordert, daß der Inhaber oder die Gesellschafter des Besitzunternehmens -- hier der Steuerpflichtige als Alleininhaber des Besitzunternehmens -- zur Durchsetzung seines (ihres) Willens auch in der Betriebsgesellschaft in der Lage sein müsse (müßten).
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 135/86

    Zu den Anforderungen an die sachliche Verflechtung im Rahmen einer

    Eine Betriebsaufspaltung setzt auch eine sachliche Verflechtung in der Weise voraus, daß das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zumindest eine für dieses wesentliche Betriebsgrundlage überläßt (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 19. April 1972 I R 15/70, BFHE 105, 495, BStBl II 1972, 634; vom 20. September 1973 IV R 41/69, BFHE 110, 368, BStBl II 1973, 869).
  • BFH, 02.08.1972 - IV 87/65

    Zur Frage des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens im Falle der

    Soweit der I. Senat im Urteil I R 15/70 vom 19. April 1972 (BFH 105, 495, BStBl II 1972, 634) die Auffassung vertreten haben sollte, daß selbst bei einer 90 %igen Personenidentität bei beiden Unternehmen die tatsächliche Geltendmachung von Minderheitsrechten nach den §§ 50 und 61 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) oder dargelegte tatsächliche "wirtschaftliche Zwänge" im Einzelfall zur Verneinung des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens bei beiden Unternehmen führen könnten, kann ihm der erkennende Senat nicht folgen.
  • BFH, 18.08.2009 - X R 22/07

    Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die nicht im

    Eine Betriebsaufspaltung setzt neben der personellen auch eine sachliche Verflechtung in der Weise voraus, dass das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zumindest eine für dieses wesentliche Betriebsgrundlage überlässt (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 19. April 1972 I R 15/70, BFHE 105, 495, BStBl II 1972, 634, und vom 20. September 1973 IV R 41/69, BFHE 110, 368, BStBl II 1973, 869).
  • BFH, 15.05.1975 - IV R 89/73

    Zur Frage des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens im Falle der

    Der dargelegte Standpunkt unterscheidet sich von dem des I. Senats des BFH, wie er in den Urteilen vom 19. April 1972 I R 15/70 (BFHE 105, 495, BStBl II 1972, 634) und I R 184/70 formuliert ist, in der Frage des Nachweises von Interessengegensätzen nur insofern, als der I. Senat kein besonderes Gewicht auf die Unterscheidung gelegt hat zwischen der bloßen Möglichkeit des Auftretens von Interessenkollisionen aufgrund der bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse innerhalb der an beiden Gesellschaften beteiligten Personengruppe einerseits und dem wirklichen Vorliegen ständiger Kollisionen in konkreten Fällen durch die Geltendmachung einseitiger, der Interessengemeinschaft zuwiderlaufender Einzelinteressen andererseits.
  • BFH, 21.05.1974 - VIII R 57/70

    Sachliche Voraussetzungen - Betriebsaufspaltung - Überlassenes Wirtschaftsgut -

    Der Kläger kann daher aus den Urteilen des BFH vom 19. April 1972 I R 15/70 (BFHE 105, 495, BStBl II 1972, 634) und I R 184/70 für seinen Rechtsstandpunkt nichts herleiten.
  • FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11

    Liebhaberei bei Sportanlage

    Eine Betriebsaufspaltung setzt neben der personellen auch eine sachliche Verflechtung in der Weise voraus, dass das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zumindest eine für dieses wesentliche Betriebsgrundlage überlässt (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 19. April 1972 I R 15/70, BFHE 105, 495, BStBl II 1972, 634, und vom 20. September 1973 IV R 41/69, BFHE 110, 368, BStBl II 1973, 869).
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07

    Erhöhte Investitionszulage für KMU: KMU-Schwelle bei verbundenen Unternehmen,

    Stattdessen sei anzunehmen, zumindest aber nicht auszuschließen, dass die jeweiligen Gesellschafter ausschließlich die Interessen ihrer jeweiligen Gesellschaft verfolgten, und allein das erlaube (zumindest nach Ansicht des BFH, Urt. v. 19. April 1972, I R 15/70, BStBl. II 1972, 634) schon nicht die Annahme einer beherrschenden Personengruppe.
  • BFH, 03.11.1972 - I R 117/71

    Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit eines Besitzunternehmens als gewerbliche

    Für die Entscheidung der Frage, ob im vorliegenden Fall die Mieteinkünfte der Klägerin als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen sind, ist von der Rechtsprechung des BFH zur Betriebsaufspaltung auszugehen (vgl. hierzu insbesondere Beschluß des Großen senats des BFH Gr. S. 2/71 vom 8. November 1971, BFH 103, 440, BStBl II 1972, 63; Urteile des BFH I R 15/70 vom 19. April 1972, BFH 105, 495, BStBl II 1972, 634; IV 87/65 vom 2. August 1972, BFH 106, 325, BStBl II 1972, 796; I R 184/70 vom 18. Oktober 1972, BFH 107, 142, BStBl II 1973, 27).

    Die Problematik, mit der sich der erkennende Senat in den Urteilen I R 15/70 (a. a. O.) und I R 184/70 (a. a. O.) auseinanderzusetzen hatte, berührt die hier zu entscheidenden Fragen nicht.

  • BFH, 23.11.1972 - IV R 63/71

    Zur Frage eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens im Falle einer

    Wollte man im Einzelfall besondere persönliche Interessen eines Beteiligten gerade an einem der beiden Unternehmen, persönliche Differenzen aus einem konkreten Anlaß oder tatsächliche "wirtschaftliche Zwänge" für die Verneinung eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens genügen lassen (vgl. BFH-Urteil I R 15/70 vom 19. April 1972, BFHE 105, 495, BStBl II 1972, 634), so würde das, wie der Senat in seinem Urteil IV 87/65 bereits ausgeführt hat, dazu führen, daß die gewerbliche Tätigkeit des Besitzunternehmens in den einzelnen Jahren je nach dem, ob solche besonderen Vorkommnisse eingetreten sind, bejaht oder verneint werden müßte.
  • BFH, 18.10.1972 - I R 184/70

    Betriebsaufspaltung - Beherrschung der Betriebsgesellschaft - GmbH -

    Der Senat nimmt in diesem Zusammenhang auch auf sein Urteil I R 15/70 vom 19. April 1972 (BFH 105, 495, BStBl II 1972, 634) Bezug.
  • FG Hamburg, 20.05.1999 - II 361/99

    Berücksichtigung einer eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nachträglich

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